5/4.3 Günstige Beweisprognose

Autor: Weiberg

Hinreichende Erfolgswahrscheinlichkeit

Die Bewilligung von VKH setzt voraus, dass ein günstiges Beweisergebnis zumindest hinreichend wahrscheinlich ist (BGH, MDR 2003, 1245; OLG Koblenz, JurBüro 2002, 376). Dies ist nicht anzunehmen bei nur Einvernahme eines Beteiligten als Beweismittel (OLG Köln, OLGR Köln 1996, 171; OLG Köln, FamRZ 2001, 1532; OLG Koblenz, JurBüro 2002, 376; OLG Köln, FamRZ 2005, 43).

Im VKH-Prüfungsverfahren kommt die Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme nach § 118 Abs. 2 Satz 3 ZPO nur in Betracht, wenn der zeitliche und materielle Aufwand für die Erhebung des Sachverständigenbeweises gering, die hinreichende Erfolgsaussicht zweifelhaft und der Verfahrenswert hoch ist (Arzthaftung: OLG Schleswig, Beschl. v. 23.06.2008 - 4 W 32/08, OLGR Schleswig 2009, 72).

Vorweggenommene Beweiswürdigung