Textbaustein Niederlande: Begründung des Scheidungsantrags
IV.
Die Ehe ist zu scheiden, weil sie nach der gemeinsamen Überzeugung beider Eheleute dauerhaft zerrüttet ist und der Antragsgegner dem Scheidungsantrag zustimmt (B.W. 1:154).
oder
Die Ehe ist dauerhaft zerrüttet. Das Zusammenleben der Eheleute ist unerträglich geworden und es besteht keine Aussicht auf Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft.
Der Antragsgegner geht keiner geregelten Arbeit mehr nach und trägt zum Familienunterhalt nichts bei. Seine Einkünfte aus gelegentlichen Aushilfstätigkeiten verwendet er zum Kauf von Alkohol, den er seit Jahren im Übermaß konsumiert. Zu einer Therapie ist er nicht bereit. In alkoholisiertem Zustand kommt es regelmäßig zu körperlichen Übergriffen auf die Ehefrau.
Beweis:Ärztliche Bescheinigung vom ... - in der Anlage
... Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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