Textbaustein Frankreich: Begründung des Scheidungsantrags

Textbaustein Frankreich: Begründung des Scheidungsantrags

IV.

Die Antragstellerin begehrt nach dem hier anwendbaren französischen Recht die Scheidung, und zwar

 Alternative a):

aufgrund gegenseitigen Einverständnisses in der Form der von einem Ehegatten beantragten und von dem anderen angenommenen Ehescheidung (Art. 233 franz. Zivilgesetzbuch, Code civil, abgekürzt CC i.d.F. G Nr. 75-617 vom 11.07.1975; abgedr. bei Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht Länderteil Frankreich, S. 78).

 Alternative b):

wegen endgültiger Zerrüttung der Ehe (Art. 237 CC). Die Lebensgemeinschaft der Eheleute wurde am ... endgültig beendet. Der Antragsgegner ist damals aus der Ehewohnung ausgezogen. Seither leben die Beteiligten seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen voneinander getrennt (Art. 238 CC).Das Gericht möge die Beteiligten zum Versöhnungsversuch laden (Art. 252 CC).

 Alternative c):

aufgrund Verschuldens des Antragsgegners.

Dieser hat die Antragstellerin mehrfach körperlich misshandelt, zuletzt am ..., was zu einem mehrtägigen stationären Aufenthalt wegen der erlittenen Verletzungen geführt hat.

Beweis: Ärztliche Bescheinigung

Außerdem kommt der Antragsgegner seinen Unterhaltsverpflichtungen seit Jahren nicht nach.

Das Verhalten des Antragsgegners macht die Aufrechterhaltung der ehelichen Gemeinschaft für die Antragstellerin unerträglich.

VI.