Antrag auf Anerkennung ausländischer Ehescheidungen

An die Justizverwaltung
des Landes
...
(in Bayern, Saarland, Schleswig-Holstein, NRW, Hessen oder Baden-Württemberg: den Präsidenten des OLG)

 

 

Ich beantrage namens der Frau ... Anmerkung anzeigen  

geboren am ... in ... Staatsangehörigkeit ... wohnhaft in  ...

Bevollmächtigter: Rechtsanwalt ...

festzustellen,

dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, für die Anerkennung der Scheidung ihrer Ehe durch Urteil ... des ... Anmerkung anzeigen  

in ... Anmerkung anzeigen   vom ... Anmerkung anzeigen   ... Anmerkung anzeigen  , rechtskräftig seit ... Anmerkung anzeigen   mit Herrn ... Anmerkung anzeigen  , geboren am ... in ... wohnhaft in  ...

Begründung:

Die Eheleute hatten bei der Eheschließung die ... und die ... Staatsangehörigkeit. Durch die Eheschließung hat die Ehefrau zusätzlich die Staatsangehörigkeit des Ehemannes erworben. Hieran hat sich bis jetzt nichts geändert.

Vor der ausländischen Entscheidung, deren Anerkennung begehrt wird, hatten die Eheleute ihren gewöhnlichen Aufenthalt in demselben Staat zuletzt in ... Anmerkung anzeigen  

.

Während des Scheidungsprozesses hatte die Antragstellerin ihren gewöhnlichen Aufenthalt in ..., der Antragsgegner in ... Anmerkung anzeigen  

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Keiner der Eheleute hat sich wieder verheiratet.

Das anliegende Urteil des ... Anmerkung anzeigen  

in ... Anmerkung anzeigen  , dessen Anerkennung beantragt wird, ist mit dem Rechtskraftvermerk vom ... versehen. Die nach dem ...