IV.
Einvernehmliche Scheidung
Die
Beteiligten begehren gemeinsam die Scheidung im beiderseitigen Einvernehmen
gem. §
Die eheliche Lebensgemeinschaft ist seit über einem halben Jahr aufgehoben. Die Beteiligten haben sich am ... getrennt.
Beweis: Anhörung der Beteiligten
Beide Beteiligten gestehen die unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses zu.
Beweis: Anhörung der Beteiligten
Die
gem. §
oder
Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft
Die Scheidung wird wegen tiefgreifender unheilbarer Zerrüttung der Ehe begehrt, da die häusliche Gemeinschaft der Beteiligten seit drei Jahren aufgehoben ist. Es ist auch nicht die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu erwarten (§ 55 Abs. 1 öst. EheG; abgedr. Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Länderteil Österreich, S. 146g). Das ergibt sich aus folgendem.
Beweis: Anhörung der Beteiligten
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