Textbaustein Österreich: Begründung des Scheidungsantrags

IV.

 Einvernehmliche Scheidung

Die Beteiligten begehren gemeinsam die Scheidung im beiderseitigen Einvernehmen gem. § 55a des österreichischen Ehegesetzes in der ab 01.07.1978 geltenden Fassung (abgedr. bei Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Länderteil Österreich, S. 146f). Dessen Voraussetzungen liegen vor:

Die eheliche Lebensgemeinschaft ist seit über einem halben Jahr aufgehoben. Die Beteiligten haben sich am ... getrennt.

Beweis:   Anhörung der Beteiligten

Beide Beteiligten gestehen die unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses zu.

Beweis:   Anhörung der Beteiligten

Die gem. § 55a Abs. 2 öst. EheG erforderliche Scheidungsfolgenvereinbarung werden die Beteiligten zu Protokoll des Gerichts schließen, und zwar über die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, den Kindesunterhalt, den Ehegattenunterhalt und die güterrechtlichen Ansprüche.

oder

 Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft

Die Scheidung wird wegen tiefgreifender unheilbarer Zerrüttung der Ehe begehrt, da die häusliche Gemeinschaft der Beteiligten seit drei Jahren aufgehoben ist. Es ist auch nicht die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu erwarten (§ 55 Abs. 1 öst. EheG; abgedr. Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Länderteil Österreich, S. 146g). Das ergibt sich aus folgendem.

Beweis: Anhörung der Beteiligten