Textbaustein Serbien: Begründung des Scheidungsantrags

Textbaustein Serbien: Begründung des Scheidungsantrags

IV.

Erste Alternative: Einverständliche Scheidung

Die Beteiligten stellen gem. Art. 210, 219 serb. Familiengesetz (FamG) einen Antrag auf einvernehmliche Scheidung. Die Ehegatten haben gem. Art. 40 Abs. 1 serb. FamG das Recht auf Ehescheidung und legen hierzu eine Vereinbarung über die Ausübung des Elternrechts für ihre gemeinsamen Kinder ... und über die Teilung des gemeinsamen Vermögens vor.

Im Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch das gem. Art. 229 f. serb. FamG vorgesehene Vermittlungsverfahren zur Schlichtung der Beteiligten durchzuführen und das Ergebnis zu Protokoll zu nehmen. Die Beteiligten beabsichtigen nämlich, den Beschluss in ihrem Heimatstaat anerkennen zu lassen.

Zweite Alternative: Zerrüttung

Die Antragstellerin beantragt die Scheidung der Ehe, da die ehelichen Beziehungen ernsthaft und dauerhaft zerrüttet sind (Art. 41 serb. FamG). Die Beteiligten leben bereits seit sechs Monaten getrennt, die Antragstellerin ist zur Fortführung der Ehe nicht bereit.

Beweis: Anhörung der Beteiligten

Im Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch das gem. Art. 229 f. serb. FamG vorgesehene Vermittlungsverfahren zur Schlichtung durchzuführen und das Ergebnis zu Protokoll zu nehmen. Die Beteiligten beabsichtigen nämlich, den Beschluss in ihrem Heimatstaat anerkennen zu lassen.

VI. Nach dem anwendbaren ... Recht ist eine Ehe zu scheiden, wenn ....

VII.