Textbaustein Türkei: Begründung des Scheidungsantrags

Textbaustein Türkei: Begründung des Scheidungsantrags

IV. Maßgeblicher Scheidungsgrund

1. Verschuldensabhängige Scheidungsgründe

Nach Art. 161 des Türkischen Zivilgesetzbuches (türk. ZGB) vom 22.11.2001 (abgedr. in: Das Standesamt 2002, 100 ff.) ist jeder Ehegatte berechtigt, wegen Ehebruchs des anderen Ehegatten die Scheidungsklage zu erheben. Diese Voraussetzungen liegen vor, denn die Antragsgegnerin pflegt seit längerer Zeit außereheliche Beziehungen mit wechselnden Partnern. Davon hat der Antragsteller vor zwei Wochen erfahren, so dass die Verjährungsfrist eingehalten ist. Darüber hinaus hat er der Antragsgegnerin die ehebrecherischen Handlungen nicht verziehen und beabsichtigt auch nicht, dies zu tun.

Zudem liegen die in Art. 162 türk. ZGB formulierten Scheidungsgründe vor. Die Antragsgegnerin hat den Antragsteller mit einem großen Fleischermesser angegriffen, nachdem dieser die ehebrecherischen Handlungen zur Sprache gebracht hatte. Der Antragsteller wurde erheblich an Armen und Beinen verletzt; die Schnittwunden mussten von einem Arzt versorgt werden.

Beweis:   Dokumentation des behandelnden Arztes, die ladungsfähige Anschrift wird nachgereicht.

Auch insoweit hat der Antragsteller der Antragsgegnerin nicht verziehen. Die Ehe ist daher bereits aus diesem Grunde zu scheiden.