An das Amtsgericht ......
Geschäfts-Nr.: ...
In der Familiensache
... ./. ...
wird anliegend die Scheidungsfolgenvereinbarung der Beteiligten, die im Verhandlungstermin gem. § 127a BGB protokolliert werden soll, zur Akte gereicht.
Gleichzeitig werden in Absprache mit der (dem) Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners hierfür die nachfolgenden Verfahrenswertvorschläge unterbreitet:
1. Elterliche Sorge: 900 €.
Ursprünglich beanspruchten beide Ehegatten die alleinige elterliche Sorge.
2. Umgangsrecht: 3.000 €.
Die Ausgestaltung des Umgangsrechts war zwischen den Parteien streitig.
3. Kindesunterhalt: 4.800 €.
Seitens der Antragstellerin war für das gemeinsame minderjährige Kind zunächst ein monatlicher Unterhalt von 400 € beansprucht worden.
4. Ehegattenunterhalt: 12.000 €.
Die Forderung der Antragstellerin betrug hier monatlich 1.000 €.
5. Ehewohnung: 9.600 €.
Beide Parteien beanspruchten die eheliche Wohnung für sich. Die monatliche Nettokaltmiete beträgt 800 €.
6. Haushalt: 20.000 €.
Der in Streit stehende Haushalt hat nach übereinstimmenden Angaben der Parteien den vorstehenden Verkehrswert.
7. Zugewinnausgleich: 50.000 €.
Die Antragstellerin verlangte zunächst einen Zugewinnausgleichsbetrag in der vorstehenden Höhe.
8. Gesamtschuldnerausgleich: 20.000 €.
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