Muster-Vergütungsvereinbarung für Beratungstätigkeit - feste Wertgebühr mit Vereinbarung des Gegenstandswerts
Vergütungsvereinbarung
zwischen
. - im Folgenden Anwalt -
und
. - im Folgenden Auftraggeber -.
1. Vergütung für die Beratung
Für die Beratung in Sachen . wegen . vereinbaren die Parteien gem. § 34 Abs. 1 RVG, dass der Anwalt aus dem Gegenstandswert der Beratung eine .-Gebühr gem. § 13 RVG erhält.
Gleichzeitig wird der Gegenstandswert mit .
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