Vergütungsvereinbarung: Beratungstätigkeit - feste Wertgebühr mit vereinbartem Gegenstandswert

Muster-Vergütungsvereinbarung  

für Beratungstätigkeit - feste Wertgebühr mit Vereinbarung des Gegenstandswerts

Vergütungsvereinbarung

zwischen

.                                                                                                          - im Folgenden Anwalt -

und

.                                                                                               - im Folgenden Auftraggeber -.

 

1. Vergütung für die Beratung

Für die Beratung in Sachen . wegen . vereinbaren die Parteien gem. § 34 Abs. 1 RVG, dass der Anwalt aus dem Gegenstandswert der Beratung eine .-Gebühr gem. § 13 RVG erhält. 

Gleichzeitig wird der Gegenstandswert mit .