GÜ - Schreiben an Mandanten zwecks weiterer Informationsbeschaffung

Frau/Herrn ...

... [Straße Hausnummer/Postfach] ... [PLZ Ort]

 

Sehr geehrte Frau/Sehr geehrter Herr ...,

ich nehme Bezug auf unsere gemeinsame Besprechung, in welcher Sie mich beauftragt haben, den Ihnen zustehenden Anspruch auf Zugewinnausgleich zu ermitteln und durchzusetzen. Nachstehend fasse ich die wesentlichen Punkte unserer Besprechung noch einmal zusammen, um Ihnen eine Orientierungshilfe zu geben.

 

Mit der Eheschließung haben Sie den Güterstand der Zugewinngemeinschaft begründet, da Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben. Dies bedeutet nicht, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Ehemann/Ihrer Ehefrau Eigentümer des gesamten Vermögens geworden sind. Auch in der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen beider Ehepartner getrennt. Wenn ein Ehegatte während der Ehe mehr "hinzugewinnt" als der andere, steht dem anderen der Zugewinnausgleichsanspruch zu. Das ist die Hälfte der Differenz zwischen dem Zugewinn beider Eheleute.