Schriftliches Auskunftsverlangen an Ehegatten des Mandanten

 

Herrn/Frau ...... [Straße Hausnummer/Postfach] ... [PLZ Ort]

 

Sehr geehrter Herr/Sehr geehrte Frau .,

zwischenzeitlich wurde das Scheidungsverfahren eingeleitet, sodass nunmehr auch der Zugewinnausgleich zu regeln ist. Mit anliegender Vollmacht zeige ich an, dass ich die rechtlichen Interessen Ihrer Ehefrau/Ihres Ehemannes hinsichtlich der Geltendmachung des Zugewinnausgleichs vertrete. Entsprechend § 1379 BGB sind Sie verpflichtet, unserer Mandantin/unserem Mandanten Auskunft über Ihr Anfangs-, Trennungs- und Endvermögen zu erteilen.

Namens und im Auftrag unserer Mandantin/unseres Mandanten habe ich Sie daher aufzufordern, Auskunft über den Bestand Ihres Vermögens zu erteilen, und zwar

  • zum Zeitpunkt der Eheschließung am .,

einschließlich solcher Vermögenspositionen, die Sie nach Eintritt in den Güterstand von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erworben haben, unter Angabe des Zeitpunkts dieser Zuwendungen,

  • zum Zeitpunkt der Trennung am . und
  • zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags am ..

Dies betrifft insbesondere die nachstehenden Vermögenspositionen:

  • Barvermögen,
  • Konten, Sparkonten, Depots und sonstige Finanzanlagen bei inländischen und ausländischen Banken,
  • Bausparguthaben und Sparverträge,
  • Fortführungswerte zu Lebensversicherungen,
  • Immobilienbesitz (auch im Gemeinschaftseigentum),
  • Kunstgegenstände,