Autor: Grün |
Die verfahrensrechtlichen Übergangsbestimmungen des
Das zum 01.09.2009 in Kraft getretene FamFG gilt gem. Art.
Wenn ein Verfahren bereits vor dem 01.09.2009 eingeleitet war, bleibt das bisherige Recht auch für das Rechtsmittelverfahren maßgebend. Dies gilt auch, wenn das Rechtsmittel erst nach dem 01.09.2009 eingelegt wird, selbst wenn die angefochtene Entscheidung erst nach dem 01.09.2009 ergangen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 22.10.2009 - 18 UF 233/09, JAmt 2009, 612; BGH, FamRZ 2011, 100).
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