7/3.16.3 Abzugsfähige Belastungen

Autor: Viefhues

Grundlage für die Unterhaltsberechnung ist das monatliche bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten. Das Gesamteinkommen des Unterhaltspflichtigen ist also um die abzugsfähigen Belastungen zu bereinigen.

Letzte redaktionelle Änderung: 09.04.2024