Autor: Diehl |
Der Elternunterhaltsanspruch kann unter den Voraussetzungen des §
sittliches Verschulden, | |
grobe Vernachlässigung der (früheren) eigenen Unterhaltspflicht gegenüber dem in Anspruch genommenen Kind, | |
schwere Verfehlungen gegenüber dem Unterhaltspflichtigen. |
Unter die Tatbestandsvoraussetzung des sittlichen Verschuldens fallen insbesondere die Fälle der Spiel-, Trunk- und Drogensucht (KG, FamRZ 2002, 1357; OLG Celle, FamRZ 1990, 1142; AG Altena, FamRZ 1994, 1130). Allerdings ist zu beachten, dass zusätzlich eine Behandlungsverweigerung vorliegen muss (OLG Celle, FamRZ 1990, 1142), da die Sucht ansonsten als Krankheit anzusehen ist. Überdies müssen die Folgen des sittlichen Verschuldens noch andauern. Bei Unterbrechung entfällt der nach §
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