Autor: Götsche |
Unwirtschaftlich ist der VA, wenn sich die Übertragung oder Begründung von Rentenanwartschaften voraussichtlich nicht zugunsten des Ausgleichsberechtigten auswirken würde oder nach den Umständen des Falls aus sonstigen Gründen wertlos wäre. Die Unwirtschaftlichkeit ist anhand strenger objektiver Maßstäbe und unter Beachtung der Zielsetzung des VA sowie der Interessen beider Ehegatten zu beurteilen (BGH, FamRZ 1981,
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