Autor: Götsche |
Rechtsfolge der Unwirtschaftlichkeit ist der Ausschluss des Wertausgleichs bei der Scheidung. Die dem unwirtschaftlichen Ausgleich unterfallende Versorgung ist schuldrechtlich durch den Ausgleich nach der Scheidung auszugleichen (§
Eine ausnahmsweise Berücksichtigung nach §
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