Autor: Götsche |
Fehlt eine Zustimmung des Versorgungsträgers bzw. kann dieser aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht zustimmen, gilt das Verbot des §
Der Ausgleichswert begrenzt den Vereinbarungsspielraum. Die zustimmungsfreie Vereinbarung darf nicht den Halbteilungsgrundsatz des Anrechts durchbrechen (so bereits zum alten Recht: BGH, FamRZ 1990, 273; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 2210). Der Ausgleichswert nach §
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