BGH - Urteil vom 30.08.1972 (2 StR 328/72)
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Unzucht mit einem Kinde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 300 DM, ersatzweise für je 30 DM ein Tag Freiheitsstrafe, [...]