FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.05.2006
2 K 1770/05
Normen:
EigZulG § 10 ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1 ;

§ 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO hindert nicht die Aufrechnung des FA mit einer vor Insolvenzeröffnung bestandskräftig festgesetzten Steuerforderung

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.05.2006 - Aktenzeichen 2 K 1770/05

DRsp Nr. 2007/9153

§ 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO hindert nicht die Aufrechnung des FA mit einer vor Insolvenzeröffnung bestandskräftig festgesetzten Steuerforderung

Hinsichtlich der Frage, ob ein steuerrechtlicher Anspruch zur Insolvenzmasse gehört oder ob die Forderung des Gläubigers eine Insolvenzforderung ist, kommt es nicht darauf an, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern darauf, ob in diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war.

Normenkette:

EigZulG § 10 ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO der Aufrechnung durch das Finanzamt ... entgegensteht.

Über das Vermögen des 1964 geborenen L. (Schuldner) wurde am 17. Oktober 2002 das Insolvenzverfahren eröffnet; das Gericht bestellte den Kläger zum Insolvenzverwalter.