FG Niedersachsen - Urteil vom 07.09.2017
11 K 10305/15
Normen:
InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 55 Abs. 4;

Abgrenzung der Verbindlichkeiten von Forderungen bei der Zuweisung zu Masseverbindlichkeiten

FG Niedersachsen, Urteil vom 07.09.2017 - Aktenzeichen 11 K 10305/15

DRsp Nr. 2019/1805

Abgrenzung der Verbindlichkeiten von Forderungen bei der Zuweisung zu Masseverbindlichkeiten

Nach § 55 Abs. 4 InsO sind lediglich Verbindlichkeiten, nicht aber Forderungen den Masseverbindlichkeiten zugewiesen.

Normenkette:

InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 55 Abs. 4;

Tatbestand

Streitig ist, ob es sich bei einem während der Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung begründeten Vorsteuererstattungsanspruch um einen Anspruch der Insolvenzmasse handelt oder dieser dem vorinsolvenzrechtlichen Unternehmensteil zuzuordnen ist.