LG Bielefeld, vom 14.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 23 T 818/05
AG Bielefeld, vom 11.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 43 IN 1046/05
Ablehnung der Beiordnung eines Notanwalts mangels Erfolgsaussicht der einzulegenden Rechtsbeschwerde
BGH, Beschluß vom 09.03.2006 - Aktenzeichen IX ZA 31/05
DRsp Nr. 2006/10831
Ablehnung der Beiordnung eines Notanwalts mangels Erfolgsaussicht der einzulegenden Rechtsbeschwerde
1. Im Insolvenzverfahren ist die Rechtsbeschwerde nur dann gem. § 574 Abs. 1 Nr. 1ZPO zulässig, wenn ihr eine in der Insolvenzordnung vorgesehene sofortige Beschwerde gem. § 6InsO vorausgegangen ist.2. Die Insolvenzordnung sieht die sofortige Beschwerde eines Dritten gegen die Eröffnung des Verfahrens nicht vor.