Ablösung von Gegenrechten der Erwerber einer Eigentumswohnung durch Zahlungen an einen Treuhänder
BGH, Urteil vom 24.01.2002 - Aktenzeichen IX ZR 180/99
DRsp Nr. 2002/4094
Ablösung von Gegenrechten der Erwerber einer Eigentumswohnung durch Zahlungen an einen Treuhänder
»Eine Gläubigerbenachteiligung liegt nicht vor, soweit Erwerber - die gegenüber dem Gemeinschuldner als Veräußerer die Zahlung des Entgelts bis zur Fertigstellung eines Gebäudes verweigern dürfen - ihre Gegenrechte durch eine Vereinbarung ablösen lassen, demzufolge sie die zurückzubehaltenden Teile des Entgelts an einen Treuhänder zahlen, der daraus offenstehende Forderungen von Handwerkern bezahlen soll, damit diese die Gebäude anstelle des Gemeinschuldners ohne Preisaufschlag fertigstellen.«