FG Nürnberg - Urteil vom 14.01.2005
VII 141/03
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 § 60 Abs. 1 Nr. 3 ; InsO § 26 Abs. 2 § 201 § 287 Abs. 2 ; ZPO § 915 ; GG Art. 12 Abs. 1 ;

Absehen vom Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Aufhebung des Insolvenzverfahrens?

FG Nürnberg, Urteil vom 14.01.2005 - Aktenzeichen VII 141/03

DRsp Nr. 2006/20905

Absehen vom Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Aufhebung des Insolvenzverfahrens?

Aus der Tatsache, dass nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens während der Laufzeit der Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 InsO ("Wohlverhaltenszeit") die Einzelzwangsvollstreckung unzulässig ist, folgt nicht, dass eine Gefährdung der Interessen der Auftraggeber ausscheidet.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 § 60 Abs. 1 Nr. 3 ; InsO § 26 Abs. 2 § 201 § 287 Abs. 2 ; ZPO § 915 ; GG Art. 12 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts über den Widerruf der Bestellung als Steuerberaterin.

Die Klägerin ist Steuerberaterin.

Das Amtsgericht Coburg wies mit Beschluss vom 13.11.2002 (Gz: IN 30/02) einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Klägerin mangels einer die Kosten des Verfahrens dekkenden Masse nach § 26 Insolvenzordnung - InsO - zurück.

Zudem ist die Klägerin unter den Az. 1 M 867/02 und 1 M 1486/02 im Schuldnerverzeichnis nach § 915 Zivilprozessordnung - ZPO - beim Amtsgericht Coburg eingetragen.