Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 31. August 2011 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als der Beklagte zur Zahlung von mehr als 104.623,53 € nebst Zinsen verurteilt wurde.
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 11. Juni 2010 dahin abgeändert, dass die Klage auf Zahlung in Höhe von weiteren 36.857,89 € abgewiesen wird.
Im Übrigen wird die Sache, auch zur Entscheidung über die Kosten der Rechtsmittel, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin ist Verwalterin in dem am 19. Oktober 2005 über das Vermögen der C. GmbH (nachfolgend: Schuldnerin) eröffneten Insolvenzverfahren.
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