LG Neubrandenburg, vom 24.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 22/04
Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs an Rechtsanwalt bei Insolvenz der obsiegenden Partei - Titelumschreibung; Insolvenzbeschlag
OLG Rostock, Beschluss vom 02.03.2007 - Aktenzeichen 3 W 130/05
DRsp Nr. 2007/8680
Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs an Rechtsanwalt bei Insolvenz der obsiegenden Partei - Titelumschreibung; Insolvenzbeschlag
Die Anfechtbarkeit der Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs an den Prozessbevollmächtigten der obsiegenden Partei ist im Verfahren gem. § 727ZPO zu beachten, wenn der Insolvenzverwalter über das Vermögen der obsiegenden Partei die Umschreibung des Titels auf sich beantragt.