Aufgrund eines Eigenantrages ist nach vorheriger Einholung eines Sachverständigengutachtens am 30.08.2002 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet, die Rechtsanwältin M. zur Insolvenzverwalterin bestellt und die Verfahrenskosten gemäß § 4 a InsO gestundet worden. Unter dem 01.04.2003 hat die Insolvenzverwalterin Schlussbericht erstattet und u. a. beantragt, die Vergütung für die Tätigkeit als Insolvenzverwalterin auf 2.350,00 EUR festzusetzen.
Aus dem Schlussbericht ergibt sich, dass im Laufe des Verfahrens 45 Gläubiger Forderungen in Höhe von 416.193,30 EUR zur Tabelle angemeldet haben. Der Schuldner erzielt regelmäßige monatliche Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in unpfändbarer Höhe.
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