BayObLG - Beschluss vom 19.09.2003 (1Z AR 102/03)
I. Die Schuldnerin ist eine am 21.8.1996 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Unternehmensgegenstand die Durchführung von Hoch-, Tief- und Stahlbetonarbeiten war. Mit notariellem Vertrag vom [...]