AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 222 C 33900/02
Zuständiges Gericht bei Klagen gegen Streitgenossen - Insolvenz einer Publikumsgesellschaft
BayObLG, Beschluss vom 17.01.2003 - Aktenzeichen 1Z AR 162/02
DRsp Nr. 2003/3951
Zuständiges Gericht bei Klagen gegen Streitgenossen - Insolvenz einer Publikumsgesellschaft
»Bestimmung des gemeinschaftlich zuständigen Gerichts, wenn mit der Klage gegen mehrere Streitgenossen, von denen einer Insolvenzverwalter ist, Ansprüche auf Schadensersatz und auf Aussonderung aus der Insolvenzmasse geltend gemacht werden (Klagen enttäuschter Kapitalanleger einer Publikumsgesellschaft).«