AG Dresden - Beschluss vom 13.06.2003
532 IN 1487/03
Normen:
InsO § 15 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp IV(438)414b
ZIP 2003, 1264

Antragsrecht des Geschäftsführers einer insolventen Komplementär-GmbH bei späterer Insolvenz auch der (GmbH & Co.-)KG

AG Dresden, Beschluss vom 13.06.2003 - Aktenzeichen 532 IN 1487/03

DRsp Nr. 2003/16833

Antragsrecht des Geschäftsführers einer insolventen Komplementär-GmbH bei späterer Insolvenz auch der (GmbH & Co.-)KG

Zur Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer KG bleibt der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH auch dann berechtigt, wenn bereits über das Vermögen der GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden war.

Normenkette:

InsO § 15 Abs. 1 ;
Fundstellen
DRsp IV(438)414b
ZIP 2003, 1264