Antragsrecht des Geschäftsführers einer insolventen Komplementär-GmbH bei späterer Insolvenz auch der (GmbH & Co.-)KG
AG Dresden, Beschluss vom 13.06.2003 - Aktenzeichen 532 IN 1487/03
DRsp Nr. 2003/16833
Antragsrecht des Geschäftsführers einer insolventen Komplementär-GmbH bei späterer Insolvenz auch der (GmbH & Co.-)KG
Zur Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer KG bleibt der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH auch dann berechtigt, wenn bereits über das Vermögen der GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden war.