LG Mönchengladbach - Urteil vom 28.02.2003
2 O 111/02
Normen:
InsO § 50 Abs. 1 § 91 ; BGB § 562 ;
Fundstellen:
DRsp IV(438)416b
ZIP 2003, 1311
ZInsO 2003, 527

Umfang des Vermieterpfandrechts bei Insolvenz des Mieters

LG Mönchengladbach, Urteil vom 28.02.2003 - Aktenzeichen 2 O 111/02

DRsp Nr. 2003/16783

Umfang des Vermieterpfandrechts bei Insolvenz des Mieters

Dem Vermieter steht im Falle der Insolvenz des Mieters ein zur abgesonderten Befriedigung aus dem Verwertungserlös berechtigendes Vermieterpfandrecht nicht nur hinsichtlich der Forderungen zu, die bis zum Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, sondern auch hinsichtlich der während des Antragsverfahrens bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen bzw. fällig gewordenen Forderungen.

Normenkette:

InsO § 50 Abs. 1 § 91 ; BGB § 562 ;

Hinweise: