Umfang des Vermieterpfandrechts bei Insolvenz des Mieters
LG Mönchengladbach, Urteil vom 28.02.2003 - Aktenzeichen 2 O 111/02
DRsp Nr. 2003/16783
Umfang des Vermieterpfandrechts bei Insolvenz des Mieters
Dem Vermieter steht im Falle der Insolvenz des Mieters ein zur abgesonderten Befriedigung aus dem Verwertungserlös berechtigendes Vermieterpfandrecht nicht nur hinsichtlich der Forderungen zu, die bis zum Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, sondern auch hinsichtlich der während des Antragsverfahrens bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen bzw. fällig gewordenen Forderungen.