AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 1507 IN 3326/02
AG Berlin-Charlottenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 109 IN 171/03
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei scheinbarer Sitzverlegung einer GmbH
BayObLG, Beschluss vom 08.09.2003 - Aktenzeichen 1Z AR 86/03
DRsp Nr. 2003/13249
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei scheinbarer Sitzverlegung einer GmbH
»Ein Verweisungsbeschluss, mit dem ein Insolvenzantragsverfahren von dem für den früheren Sitz der Schuldnerin (GmbH) zuständigen Insolvenzgericht nach im Handelsregister eingetragener Sitzverlegung an das nunmehr für den (scheinbaren) Sitz der Schuldnerin zuständige Insolvenzgericht verwiesen wird, ist im Hinblick auf das Grundrecht des gesetzlichen Richters nicht bindend, wenn er auf einer Täuschung der beteiligten Richter über die für den Sitz der Schuldnerin maßgeblichen tatsächlichen Umstände beruht.«