Im Oktober 2002 stellte das Finanzamt gegen den Schuldner Insolvenzantrag wegen Abgabenrückständen in Höhe von ca. 210.000,00 EUR. Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens ermittelte der Sachverständige Fahrzeuge, die auf den Schuldner zugelassen sind und ihm nicht bekannt gegeben worden waren. In einem Anhörungstermin berief sich der Schuldner darauf, er habe die drei Fahrzeuge für eine Darlehensforderung zur Sicherheit übereignet. Nachdem er abredewidrig nicht den Darlehensvertrag und die Sicherungsübereignungsverträge vorgelegt hatte, erging gegen ihn Haftbefehl. Vor Vollzug legte der Schuldner die Unterlagen vor. Nachdem der Schuldner Antrag auf Stundung und Restschuldbefreiung gestellt hatte, wurde das Verfahren am 25.03.2003 eröffnet und dem Schuldner Stundung bewilligt.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|