B e s c h l u s s
in dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des ...
Treuhänder: Rechtsanwalt ...
Antragstellerin: ...
Dem Schuldner wird in dem am 17.01.2002 eröffneten Verfahren gem. § 300 InsO die Restschuldbefreiung erteilt. Mit der Rechtskraft dieser Entscheidung endet die Beschränkung der Rechte der Insolvenzgläubiger. Die Laufzeit der Abtretungserklärung und das Amt des Treuhänders sind bereits beendet.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
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