B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
- Antragstellerin -
g e g e n
- Antragsgegner -
Der Antrag vom 07.12.2007 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Gegenstandswert wird auf bis zu 300 EURO festgesetzt.
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