B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des
- Antragsteller -
wird heute um 08.00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Dem Antragsteller wird Stundung für das Eröffnungsverfahren und das eröffnete Verfahren bewilligt.
Aus der Insolvenzmasse sind vorweg zu begleichen die Gerichtskosten einschließlich der Vergütung des Insolvenzverwalters.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt ...
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