1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsverwaltung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in derselben Höhe leistet.
4. Die Berufung wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Rückzahlung einer Bearbeitungsgebühr aus einem Darlehensvertrag.
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