Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 31. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 17. September 2012 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen
Der Kläger, ein eingetragener Verein, nimmt nach seiner Satzung Verbraucherinteressen wahr und ist als qualifizierte Einrichtung gemäß §
"Nettodarlehensbetrag | EUR 10.000,00 |
Laufzeit | 84 Monate |
Sollzinssatz (fest bzw. gebunden) | 6,50% p.a. |
Bearbeitungsentgelt | einmalig 1% |
effektiver Jahreszins | 7,02% p.a. |
monatliche Rate | EUR 150,00" |
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