OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 18.01.2010
20 VA 6/09
Normen:
EGGVG § 23; InsO § 4; ZPO § 299;
Fundstellen:
ZIP 2010, 1811
Vorinstanzen:
AG Offenbach am Main, vom 09.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 AR 141/09
AG Offenbach am Main, vom 25.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 8 IN 615/03

Akteneinsichtrecht eines Massegläubigers

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 18.01.2010 - Aktenzeichen 20 VA 6/09 - Aktenzeichen 20 VA 9/09

DRsp Nr. 2010/16077

Akteneinsichtrecht eines Massegläubigers

Zur Frage des rechtlichen Interesses einer Massegläubigerin auf Einsicht in die Insolvenzakten.

Die beiden Verfahren 20 VA 6/09 und 20 VA 9/09 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Das Verfahren 20 VA 6/09 führt.

Der Bescheid des Amtsgerichts Offenbach am Main - Insolvenzgericht - vom 25.03.2009 und der Bescheid der Präsidentin des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 09.06.2009 werden, soweit darin Akteneinsicht abgelehnt bzw. versagt worden ist, aufgehoben.

Der Antragsgegner wird angewiesen, den Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Akteneinsicht unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.

Außergerichtliche Kosten werden in den Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nicht erstattet.

Gegenstandswert: je 570.000,-- EUR; nach Verbindung: 1.140.000,-- EUR.

Normenkette:

EGGVG § 23; InsO § 4; ZPO § 299;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin begehrt Akteneinsicht in die Verfahrensakten des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der A, Az. 8 IN 615/03 des Amtsgerichts Offenbach am Main - Insolvenzgericht.