I. Der Antragsteller begehrt Einsicht in die Akten des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der J. & N. GmbH (im Folgenden: Schuldnerin). Deren Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Amtsgericht Chemnitz im Oktober 2002 mangels Masse abgelehnt.
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