Die Beteiligten streiten um die Frage, ob dem alleinigen Geschäftsführer und Gesellschafter der Klägerin, einer GmbH, ein von ihm dienstvertraglich ursprünglich zu beanspruchendes Monatsgehalt trotz tatsächlicher Nichtleistung seitens der Klägerin und späterem Verzicht des Begünstigten steuerrechtlich als zugeflossen gilt und damit der Lohnsteuerabführungspflicht seitens der Klägerin als Arbeitgeberin unterlag.
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