Allgemeines und Überblick

Autor: Dorell

Begriff

Unter dem Begriff "Internationales Insolvenzrecht" sind die nationalen und internationalen Regelungen zu verstehen, welche sich mit den Wirkungen beschäftigen, die ein in einem Staat (Eröffnungsstaat) eröffnetes Insolvenzverfahren auf die Rechtsordnung eines anderen Staates (Zweitstaat) auslöst.

Regelungsbereiche des internationalen Insolvenzrechts

Neben den formalen Wirkungen die an ein eröffnetes Insolvenzverfahren geknüpft sind, klärt sich mit dem internationalen Insolvenzrecht insbesondere auch die Frage, welches nationale Recht auf die einzelnen Rechtsverhältnisse anzuwenden ist, die innerhalb eines Insolvenzverfahrens abgewickelt werden. Ob sich also z.B. die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäfts nach dem Recht des Staates richtet, in dem das Insolvenzverfahren (Konkurs- bzw. Insolvenzstatut) eröffnet wurde, oder nach dem Recht des Staates, dem das anzufechtende Rechtsgeschäft unterliegt (Vertragsstatut).

Zu den Regelungsbereichen des internationalen Insolvenzrechts gehört demnach u.a. die Frage,

ob und unter welchen Voraussetzungen ein in einem Staat eröffnetes Insolvenzverfahren in einem anderen Staat Wirkungen entfalten kann; dabei ist zwischen Wirkungserstreckung und Wirkungsgleichstellung zu unterscheiden;