LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.08.2005
4 Sa 49/04
Normen:
BGB § 611 § 612 ; InsO § 108 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 11.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1502/03

Altersteilzeit im Blockmodell und Insolvenz - Ansprüche aus Arbeitsphase vor Insolvenzeröffnung als Insolvenzforderungen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.08.2005 - Aktenzeichen 4 Sa 49/04

DRsp Nr. 2006/1801

Altersteilzeit im Blockmodell und Insolvenz - Ansprüche aus Arbeitsphase vor Insolvenzeröffnung als Insolvenzforderungen

1. Wird Altersteilzeit im Blockmodell geleistet, sind die in der Arbeitsphase für die Zeit vor der Insolvenzeröffnung erarbeiteten Ansprüche Insolvenzforderungen.2. Das während der Freistellungsphase ausgezahlte Entgelt ist Gegenleistung für die bereits während der Arbeitsphase geleistete, über die verringerte Arbeitszeit hinaus gehende Arbeit, und damit im insolvenzrechtlichen Sinne "für" diese Zeit geschuldet (§ 108 Abs. 2 InsO).3. Die Aufteilung der Ansprüche nach der Erbringung der Arbeitsleistung vor oder nach der Insolvenzeröffnung betrifft sowohl das entsprechend der Verringerung der Gesamtarbeitsleistung während der Altersteilzeit halbierte Arbeitsentgelt als auch die Aufstockungsbeträge; auch diese sind Entgelt im Sinne der §§ 611 und 612 BGB.

Normenkette:

BGB § 611 § 612 ; InsO § 108 Abs. 2 ;

Tatbestand: