Der Kläger ist Verwalter im Konkurs über das Vermögen der B. GmbH (Gemeinschuldnerin). Der Beklagte war Eigentümer des Betriebsgrundstücks der Gemeinschuldnerin. Er verpachtete das Grundstück am 13. Oktober 1994 an die Straßen- und Tiefbaugesellschaft Gebr. H. GmbH & Co. (im folgenden: Fa. H.). Diese vermietete das Betriebsgrundstück an die Gemeinschuldnerin. P. F., Gesellschafter und Geschäftsführer der Fa. H., war auch Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin. Die Fa. H. geriet mit ihren Pachtzahlungen gegenüber dem Beklagten mit mehr als 150.000 DM in Verzug. Der Beklagte erwirkte gegen sie einen entsprechenden Zahlungstitel.
Nachdem die Gemeinschuldnerin im Jahre 1997 in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten war, veräußerte sie das Geschäftsinventar. Der Käufer erwarb vom Beklagten auch das Betriebsgrundstück. Nachdem der Käufer den Kaufpreis für das Inventar geleistet hatte, überwies die Gemeinschuldnerin am 11. Juni und 1. Juli 1997 jeweils 75.000 DM an den Beklagten zur Ablösung von Pachtforderungen.
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