I.
Der Kläger als Insolvenzverwalter über das Vermögen der K. Bau GmbH (nachfolgend Schuldnerin) nimmt den Beklagten nach Insolvenzanfechtung auf Rückgewähr in Anspruch.
Der Beklagte betrieb vor 1996 ein Bauunternehmen. Am 14.12.1995 gründeten er und seine Ehefrau Sibylle K. die K. Bau GmbH mit Sitz in T.. Von dem Stammkapital in Höhe von 50.000,00 DM übernahm er 49.500,00 DM. Die GmbH wurde am 20.02.1996 im Handelsregister des Amtsgerichts Neubrandenburg unter HRB 0000 eingetragen. Geschäftsführer war der Beklagte. Laut Gesellschaftsvertrag war er vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit.
In einer Vereinbarung vom 01.01.1996, in dem der Beklagte als "Besitzunternehmen" und die Schuldnerin als "Betriebsunternehmen" bezeichnet ist, heißt es:
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