OLG Koblenz, vom 25.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 U 985/04
LG Koblenz, vom 09.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 145/04
Anfechtbarkeit der Beitreibung von Sozialversicherungsbeiträgen
BGH, Beschluß vom 13.04.2006 - Aktenzeichen IX ZR 36/05
DRsp Nr. 2006/11110
Anfechtbarkeit der Beitreibung von Sozialversicherungsbeiträgen
1. Die Sozialversicherungsbeiträge sind hinsichtlich der Arbeitnehmeranteile kein zu Gunsten der Sozialversicherungsträger aussonderungsfähiges Treugut.2. Die Beitreibung von rückständigen Beiträgen zur Sozialversicherung mit Hilfe eines Vollziehungsbeamten ist anfechtbar.
Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision liegen nicht vor, und die Revision hat keine Aussicht auf Erfolg (§ 552aZPO). Zur Begründung wird auf den Senatsbeschluss vom 9. Februar 2006 in dieser Sache Bezug genommen.
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