Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 26. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main vom 14.12.2010 abgeändert.
Dem Antragsteller wird für die beabsichtigte Klage Prozesskostenhilfe für den ersten Rechtszug bewilligt und Rechtsanwalt RA1, O1, beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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