LG Wuppertal, vom 09.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 9 S 162/06
AG Wuppertal, vom 22.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 95 C 3/06
Anfechtbarkeit der Überweisung eines Schuldbetrags aus einem überzogenen Konto aufgrund einer Kontopfändung
BGH, Urteil vom 28.02.2008 - Aktenzeichen IX ZR 213/06
DRsp Nr. 2008/8511
Anfechtbarkeit der Überweisung eines Schuldbetrags aus einem überzogenen Konto aufgrund einer Kontopfändung
»Veranlasst das Kreditinstitut, das für den Schuldner ein überzogenes Konto führt, die einer Kontopfändung zugrunde liegende Forderung durch Überweisung an den Pfändungsgläubiger zu begleichen, und erteilt der Schuldner hierauf einen entsprechenden Überweisungsauftrag, kommt in Höhe des überwiesenen Betrages ein Darlehensvertrag zustande; durch die Überweisung werden die Insolvenzgläubiger benachteiligt.«