Der Kläger ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K. GmbH & Co. KG (im Folgenden: Schuldnerin). Diese stand in ständiger Geschäftsbeziehung zu der beklagten Sparkasse. Mit Vertrag vom 2. Juni 1997 hatte die Schuldnerin der Beklagten zur Sicherung aller Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung alle ihr aus Warenlieferungen und Leistungen gegen ihre Kunden zustehenden gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen abgetreten (Globalzession). Am 21. März 2002 gewährte die Beklagte der Schuldnerin einen Kontokorrentkredit über 200.000 EUR. Am 14. Juli 2002 wies dieses Konto einen Sollstand von 332.868,33 EUR auf.
Spätestens am 23. Juli 2002 war die Schuldnerin zahlungsunfähig. Am 14. August 2002 stellte sie Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen. Das Verfahren wurde zum 1. September 2002 eröffnet.
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