OLG Celle - Urteil vom 08.05.2002
13 U 272/01
Normen:
InsO § 129 § 130 Abs. 1 Nr. 2 § 133 Abs. 1 ; StGB § 266a ;
Fundstellen:
ZInsO 2002, 979

Anfechtbarkeit der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

OLG Celle, Urteil vom 08.05.2002 - Aktenzeichen 13 U 272/01

DRsp Nr. 2005/3562

Anfechtbarkeit der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

1. Erhebliche Rückstände des Schuldners gegenüber Sozialversicherungsträgern sprechen maßgeblich für seine Zahlungsunfähigkeit. 2. Ist der Schuldner nicht mehr in der Lage, die Sozialversicherungsbeiträge zu bedienen, so ist davon auszugehen, dass der Einzugsstelle die Zahlungsunfähigkeit bekannt ist. Zwar reicht es aus, dass die tatsächlichen Umstände bekannt sind, aus denen bei zutreffender rechtlicher Bewertung die Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt.